Die Spielemesse gamescom findet in jedem Sommer wieder in der Rheinmetropole Köln statt.
Doch während hunderttausende Besucher*innen in die Hallen der gamescom strömen, gibt es auch immer mal wieder einige Vorfälle, die für negative Schlagzeilen sorgen.
Zu realistisch für die gamescom?
Damit hätte der 19-Jährige wohl nicht gerechnet, als er am Freitagmittag in Millitärkleidung und mit Waffen-Attrappen in Köln-Ossendorf an der Bushaltestelle Franziska-Anneke-Straße stand.
Eigentlich war sein Ziel laut eigener Aussage die gamescom in Köln-Deutz. Doch bis zu Messe sollte es der junge Mann an diesem Tag nicht schaffen – stattdessen löste er durch seine Verkleidung einen Großeinsatz der Polizei aus.
Passanten riefen sofort den Notruf und meldeten, dass ein „Bewaffneter“ in ein Haus gegangen sei. Die Beamten nahmen die Meldungen sehr ernst und umstellten kurz nach dem Anruf das besagte Gebäude mit einem Spezialeinsatzkommando.
Der Zugriff erfolgte schließlich um 13 Uhr. Dabei wurde der Mann leicht am Kopf verletzt. Daraufhin wurde dieser laut einem Sprecher von Rettungskräften versorgt.
Für den Einsatz wurde im Vorfeld des Zugriffs zudem ein Helikopter angefordert, der über dem Gebäude kreiste.
Die Beamten fanden in der Wohnung des 19-Jährigen allerdings kein Waffenarsenal, sondern lediglich weitere Attrappen vor.
„Nach ersten Erkenntnissen wollte der junge Mann ursprünglich in seiner Verkleidung mit dem Bus zur Computer- und Spielemesse fahren“, so die Polizei.
Entsprechend warnt die Polizei, dass es gefährlich sei, mit täuschend echt aussehenden Waffen in der Öffentlichkeit herumzulaufen. Hinweise auf entsprechende „Waffen“ werden von der Polizei sehr ernst genommen, wie Martin Lotz, der Einsatzleiter der Polizei Köln, mitteilte.
Mittlerweile ist der junge Mann wieder auf freiem Fuß.
Wir empfehlen, dass entsprechende Kostüme erst auf dem Gelände der Messe angezogen werden.
Außerdem sind Waffenattrappen auf der gamescom nur dann zugelassen, wenn diese auch entsprechend gekennzeichnet sind:
- Anscheinswaffen sind nur zulässig, wenn sie aufgrund ihrer Gestaltung als solche zu erkennen sind. Dies wird gewährleistet durch die farbliche Gestaltung oder die Größe.
- Sie dürfen aufgrund ihrer Beschaffenheit keine Gefahr für andere darstellen.
- Dies bedeutet insbesondere, dass sie nicht vollständig oder überwiegend aus Metall, Holz oder Hartplastik gefertigt sind.
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